Führerschein-Umtausch beginnt mit den Jahrgängen 1953 bis 1958

13. Oktober 2021: Seit Anfang 1999 gibt es den europaweit einheitlichen EU-Kartenführerschein – ab 19. Januar 2013 werden Führerscheine nur noch zeitlich begrenzt ausgestellt und müssen nach spätestens 15 Jahren erneuert werden.

Das hat zur Folge, dass Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, jetzt – gestaffelt nach einem mehrjährigen Stufenplan – in den neuen, befristeten EU-Kartenführerschein umgetauscht werden müssen. Dieser Pflichtumtausch – dazu informiert die Führerscheinstelle des Landratsamtes–  beginnt jetzt mit den Geburtsjahrgängen 1953 bis 1958.

Alle FührerscheininhaberInnen dieser Jahrgänge müssen ihren Führerschein bis spätestens 19. Januar 2022 umgetauscht haben. Für vor 1953 Geborene gilt eine Ausnahmeregelung. Sie müssen ihren Führerschein erst bis spätestens 19. Januar 2033 umtauschen.

Die Umtauschfrist bestimmt sich bei Führerscheinen, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, nach dem Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers. Bei Führerscheinen, die nach dem 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind, ist das Ausstellungsjahr entscheidend. Vollständig abgeschlossen sein soll die bundesweite Umtauschaktion am 19. Januar 2033. Die Fahrerlaubnisse selbst bleiben weitestgehend unverändert, eine neue Prüfung ist nicht notwendig, auch finden in der Regel keine sonstigen Überprüfungen oder Untersuchungen statt.

Wie läuft die Umschreibung ab?

Wer seinen Führerschein umschreiben möchte, muss dies persönlich bei der für ihn zuständigen Führerscheinstelle beantragen. Für den Antrag (https://www.landkreis-regensburg.de/media/52097/antrag-auf-umstellung-alt-fe-in-neu-fe.pdf) benötigt man einen Personalausweis oder einen Reisepass, ein aktuelles biometrisches Passfoto sowie den „alten“ Führerschein. Wurde der „alte Papierführerschein“ nicht bei der aktuellen Wohnsitzbehörde ausgestellt, so muss eine sogenannte Karteikartenabschrift bei der Behörde beantragt werden, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat. Ist das neue Dokument nach der Bearbeitung bei der Führerscheinstelle eingetroffen, so wird der Antragsteller informiert und kann seinen neuen Führerschein abholen.

Welche Klassen werden eingetragen?

Im neuen Dokument werden die bisherigen Klassen von der alten Fahrerlaubnis grundsätzlich übernommen.

Wie viele Führerscheine sind betroffen?

Im Landkreis Regensburg sind ca. 55.000 Umschreibung für den Zeitraum betroffen, bei denen das Dokument bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurde. Für den Zeitraum, die nach dem 1. Januar 1999 und bis zum 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind ca. 35.000 Umschreibungen vorzunehmen.

Graue oder rosa Papier-Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers:
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss:
vor 1953: 19. Januar 2033
1953 bis 1958: 19. Januar 2022
1959 bis 1964: 19. Januar 2023
1965 bis 1970: 19. Januar 2024
1971 oder später: 19. Januar 2025
Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:

Ausstellungsjahr:
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss:
1999 bis 2001: 19. Januar 2026
2002 bis 2004: 19. Januar 2027
2005 bis 2007: 19. Januar 2028
2008: 19. Januar 2029
2009: 19. Januar 2030
2010: 19. Januar 2031
2011: 19. Januar 2032:
2012 bis 18. Januar 2013: 19 Januar 2033

Notwendige Unterlagen:

- Antragsformular
- aktuelles biometrisches Lichtbild (Passfoto)
- alter Führerschein (auf Wunsch kann der alte Führerschein entwertet wieder ausgehändigt werden)
- Wurde der „alte Papierführerschein nicht bei der aktuellen Wohnsitzbehörde ausgestellt,
so muss eine sogenannte Karteikartenabschrift der Behörde beantragt werden, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat.
- Ausweisdokument (Personalausweis mit aktueller Wohnanschrift oder Reisepass)
Kosten:

Die Kosten betragen für den neuen Führerschein 25,30 Euro.

 

Terminvereinbarung / Kontakt: Telefon: 0941 4009-432 oder -484, -539, -380, -381, 159, E-Mail: fuehrerschein@lra-regensburg.de
Öffnungszeiten der Führerscheinstelle: Montag bis Mittwoch von 7.30 bis 11.30 und von 13 bis 15 Uhr, Donnerstag von 7.30 bis 11.30 Uhr und von 13 bis 17 Uhr, Freitag von 7.30 bis 11.30 Uhr