01.07.2020 Die illegale Entsorgung von Abfällen ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld bestraft!
Illegale Müllablagerungen sind kein schöner Anblick und sorgen verständlicherweise immer wieder für Unmut bei den Bürgerinnen und Bürgern. Leider werden vermehrt illegale Müllablagerungen festgestellt. Weggeworfen wird dabei alles, was nicht mehr benötigt wird. Dabei ist es egal, ob es sich um Hausmüll, Sperrmüll oder Sondermüll handelt. Das wilde Ablagern von Müll ist verboten und schadet der Umwelt. Wer Müll auf Straßen, Plätzen oder neben dafür vorgesehenen Containern liegen lässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit!
Die Gemeindeverwaltung Thalmassing versucht, die Verursacher von illegalen Ablagerung zu ermitteln.
Jeder Vorfall von illegalen Müllablagerungen wird polizeilich zur Anzeige gebracht und ein Bußgeld verhängt.
Die Gemeinde Thalmassing bittet um Hinweise, sollten Sie Müllablagerungen im Gemeindegebiet feststellen.
Bußgeldkatalog Müll und Müllentsorgung Bayern
Vergehen | Bußgeld |
Müll des Haushaltes ordnungwidrig entsorgt | |
Unbedeutende Produkte, Flüssigkeiten bis ein Liter | 20 Euro bis 35 Euro |
Gegenstände bis zwei Kilogramm, Flüssigkeiten bis zwei Liter sowie Gegenstände mit scharfen Kanten | 35 Euro bis 80 Euro |
Gegenstände über zwei Kilogramm, Flüssigkeiten über zwei Liter | 80 Euro bis 320 Euro |
Sperrmüll ordnungswidrig entsorgt | |
Einzelne kleine Gegenstände (z.B. Stuhl, Korb, Kiste) | 80 Euro bis 240 Euro |
Viele kleine oder einzelne große Gegenstände (z.B. Kühlschrank, Kommode) | 160 Euro bis 500 Euro |
Altreifen ordnungwidrig entsorgt | |
Bis zu fünf Reifen | 110 Euro bis 330 Euro |
Über fünf Reifen | 330 Euro bis 1.600 Euro |
Altfahrzeuge ordnungswidrig abgelagert | |
Fahrrad | bis zu 160 Euro |
Krad | bis zu 320 Euro |
Pkw | bis zu 2.000 Euro |
Lkw, Anhänger, Traktor etc. | bis zu 8.000 Euro |
Verbrennen von Altfahrzeugen | bis zu 8.000 Euro |
Bauschutt ordnungwidrig abgelagert | |
Bauschutt bis fünf Kubikmeter | 80 Euro bis 1.000 Euro |
Bauschutt über fünf Kubikmeter | 1.000 Euro bis 2.500 Euro |
Schlammige Stoffe (z.B. Fäkalien, Klärschlamm) abgelagert | |
Stoffe bis fünf Kubikmeter | 20 Euro bis 800 Euro |
Stoffe über fünf Kubikmeter | 800 Euro bis 2.400 Euro |
Raffael Parzefall
1. Bürgermeister
Gemeinde Thalmassing
Kategorien: Rathaus