Straßenverschmutzungen im Gemeindegebiet
Viele Bürger sind durch die Verschmutzung der öffentlichen Straßen verärgert. Vor allem ist der Bereich zwischen Thalmassing und Alteglofsheim betroffen. Der Gemeindeverwaltung ist das Problem bekannt. Die Thematik wurde bereits seitens der Verwaltung mehrfach mit dem Verursacher sowie mit dem Landratsamt und der Polizei besprochen. Deshalb bestimmt § 32 der Straßenverkehrsordnung (StVO): „Es ist verboten, die Straße zu beschmutzen oder zu benetzen oder Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann. Wer für solche verkehrswidrigen Zustände verantwortlich ist, hat diese unverzüglich zu beseitigen und diese bis dahin ausreichend kenntlich zu machen." Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde ist in diesem speziellen Fall das Landratsamt Regensburg!