Bauantrag

Mit dem Bauantrag wird die Erteilung einer Genehmigung für baugenehmigungspflichtige Bauvorhaben beantragt.

Vollständige Unterlagen sind eine wesentliche Voraussetzung für eine zügige Bearbeitung des Bauantrages. Unvollständige Bauanträge können nicht oder nur mit Verzögerungen bearbeitet werden.

Achten Sie zur Beschleunigung des Verfahrens darauf, dass im Regelfall folgende Unterlagen vorliegen müssen:

  • Formblatt Bauantrag mit Angabe der Nachbarn
  • Baubeschreibung
  • Berechnung der Wohnflächen
  • Angaben für die Baustatistik
  • Amtlicher Lageplan im Maßstab 1:5000 und 1:1000
  • Höhenplan
  • Abstandsflächenplan
  • Nachweis der erforderlichen Stellplätze
  • Unterschrift der Nachbarn auf Lageplan und Bauplänen
     

Ablauf:

  • Der Bauantrag ist unter Verwendung der amtlich vorgeschriebenen Formulare zu stellen (Link siehe unten)
  • Unterschrift: Der Bauantrag muss vom Antragsteller und von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (Architekt, Bauingenieur; bei kleineren Bauvorhaben, insbesondere Ein- und Zweifamilienhäuser auch Handwerksmeister des Bau- und Zimmererfachs und staatlich geprüfte Techniker) unterschrieben sein.
  • Der Bauantrag ist zusammen mit den erforderlichen Unterlagen im Landratsamt einzureichen (neu ab 01.01.2023 – siehe auch Digitaler Bauantrag)
  • Das Landratsamt überprüft den Bauantrag und entscheidet über die Erteilung der Baugenehmigung.
  • AUSNAHME: Nur bei den Verfahren Genehmigungsfreistellung und isolierte Befreiung/Abweichung von gemeindlichen Bebauungsplänen bzw. Satzungen wird der Antrag weiterhin in der Gemeinde eingereicht

 

Digitaler Bauantrag (neu ab 01.01.2023):

Bisher haben Bauherren und Planer Bauanträge bei der jeweiligen Gemeinde eingereicht. Nach der Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen leitete die Gemeinde die Anträge an das Bauamt im Landratsamt Regensburg weiter. Im Landkreis Regensburg ändert sich dieser Verfahrensweg ab dem 1. Januar 2023: Dann erfolgt die Antragseinreichung sämtlicher Anträge, für deren Entscheidung die Bauaufsichtsbehörde zuständig ist, in digitaler oder Papierform direkt beim Landratsamt als zuständige Bauaufsichtsbehörde. (Hintergrund: Die Bauaufsichtsbehörden sind die vom Freistaat Bayern geschaffenen Schnittstellen für die digitalen Bauanträge.)

Ab sofort reichen also Bauherren und Planer ihre Anträge bevorzugt digital über das BayernPortal ein. Links hierzu finden Sie ab dem 1.1.2023 auf der Homepage des Landkreises.
Für eine analoge Antragstellung können Bauherren ihre Bauanträge in einem verschlossenen Kuvert persönlich an der Infotheke des Landratsamts Regensburg abgeben, in den Briefkasten vor dem Haupteingang in der Altmühlstr. 3 werfen oder per Post (Empfehlung: per Einschreiben) an das Landratsamt senden.

Die Gemeinde wird anschließend vom Landratsamt beteiligt. An den Regelungen des Bauplanungsrechts und Kompetenzen der Gemeinden sowie an dem Zeitraum, der den Gemeinden für die Entscheidung über das Einvernehmen zur Verfügung steht, ändert das neue Verfahren nichts. Es ändert sich nur das Verfahren an sich. Diese Änderung hat für die Bauherren den Vorteil, dass die Fachstellen und die jeweiligen Gemeinden zeitgleich beteiligt werden. Ein Antrag kann also von mehreren Stellen parallel bearbeitet werden.

Da das Bauantragsverfahren bei der Bauaufsichtsbehörde und in der jeweiligen Gemeinde künftig parallel abläuft, fordern im Falle von fehlenden Unterlagen sowohl das Landratsamt als auch die jeweilige Gemeinde die Bauherren daher jeweils getrennt und unabhängig voneinander zur Nachlieferung von Unterlagen auf.

 

Fristen:

  • Die Baugenehmigung erlischt, wenn innerhalb von vier Jahren nach Erteilung der Genehmigung mit der Ausführung des Vorhabens nicht begonnen oder die Bauausführung vier Jahre unterbrochen worden ist.
  • Die Frist kann jeweils um bis zu zwei Jahre verlängert werden, wenn der Antrag vor Ablauf der Geltungsdauer der unteren Bauaufsichtsbehörde zugegangen ist.
     

Weiterführende Informationen des Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr:

https://www.stmb.bayern.de/buw/bauherreninfo/bauantragundgenehmigung/index.php

Formulare:

https://www.stmb.bayern.de/buw/baurechtundtechnik/bauordnungsrecht/bauantragsformulare/index.php

Link Digitales Bauantragsverfahren des Landratsamtes:

https://www.landkreis-regensburg.de/buergerservice/bauen/bauamt/?digitales-bauantragsverfahren&orga=232859

 

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Meister, Markus
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