Abschaffung der Kinderreisepässe

16. November 2023: Das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 8. Oktober 2023 (vgl. Bundesgesetzblatt Teil I 2023, Nr. 271, vom 12. Oktober 2023) sieht vor, dass der Kinderreisepass zum 01.01.2024 wegfallen wird. In diesem Zusammenhang möchten wir Ihnen die folgenden Informationen zukommen lassen:

Der Kinderreisepass wird abgeschafft, weil er aufgrund seiner seit 01.01.2021 nur noch einjährigen Gültigkeit und seiner teilweise fehlenden Anerkennung durch andere Staaten in seiner Verwendbarkeit und Bedeutung weiter abgenommen hat. Es wird angestrebt, das Spektrum an Dokumenten für Erwachsene und Kinder zu vereinheitlichen, Hürden in Bezug auf Einreisebestimmungen anderer Länder zu beseitigen und damit eine möglichst umfassende Nutzbarkeit von Dokumenten zu gewährleisten. Personalausweise sind derzeit als Reisedokument in der EU anerkannt und sowohl für erwachsene Personen als auch für Kinder ausreichend. Der Reisepass gestattet das visumfreie Reisen zu touristischen Zwecken in 190 Staaten.

Somit kann für Kinder ab 02.01.2024 nur noch ein Personalausweis (22,80 €) oder Reisepass (37,50 €) ausgestellt werden. Die ausgestellten Kinderreisepässe bleiben bis zum Ablauf gültig. Beachten Sie bitte, dass Reisepässe eine Bearbeitungszeit von ca. 4 Wochen und Personalausweise eine Bearbeitungszeit von ca. 2 Wochen haben. Reisepässe und Personalausweise sind 6 Jahre gültig, vorausgesetzt, das Kind ist anhand des Fotos noch identifizierbar. Ist das Kind anhand des Fotos nicht mehr erkennbar, muss ein neues Dokument beantragt werden.

Bitte beantragen Sie rechtzeitig vor Reiseantritt ein entsprechendes Ausweisdokument für Ihr Kind und vereinbaren Sie bitte online (www.thalmassing.de) oder telefonisch (Tel. 09453/9934-0 oder -12) einen Termin. Bringen Sie bitte ein biometrisches Lichtbild, ggf. die Zustimmungserklärung des nicht anwesenden zweiten Elternteils (www.thalmassing.de –> Rathaus -> Formulare ->Z) und das bisherige Ausweisdokument bzw. wenn noch keines vorhanden ist, die Geburtsurkunde des Kindes im Original sowie das Ausweisdokument des anwesenden Elternteils und eine Kopie des Ausweisdokuments des nicht anwesenden Elternteils, falls dieses nicht von der Gemeinde Thalmassing ausgestellt wurde, mit. Das Kind muss bei der Antragstellung anwesend sein.