Meldung der Gartenwasserzählerstände

23. Juli 2021: Wie bereits bekannt, verbaut der Wasserzweckverband seit diesem Jahr Funkzähler.

Durch die Funkauslesung der Zählerstände entfällt nach und nach der Versand einer Ablesekarte. Bisher wurde im Rahmen der Ablesekarte der Gartenwasserzählerstand abgefragt und im Anschluss an die Gemeinden/ den Abwasserzweckverband zur Berücksichtigung bei der Abrechnung entsprechend weitergemeldet. Aufgrund des künftigen Entfalls der Ablesekarte, entfällt auch die Abfrage des Gartenwasserzählerstands, so dass die Zählerstände der Gartenwasserzähler/ Zähler für Eigengewinnanlagen künftig vom Verbraucher direkt an den Zweckverband zur Abwasserbeseitigung bzw. die entsprechende Gemeinde gemeldet werden müssen.

Im Rahmen des Zählerwechsels vom bisher analogen Zähler auf einen Funkzähler gemäß Eichfrist werden die betroffenen Wasserkunden vom Wasserzweckverband auf diesen Sachverhalt aufmerksam gemacht (Kundeninformation - pdf).

Die Wasserkunden, welche noch einen analogen Zähler nutzen, erhalten bis zum Wechsel auf den Funkzähler weiterhin eine Ablesekarte, auf welcher die Gartenwasserzählerstände selbstverständlich auch weiterhin abgefragt werden können.

Im Falle eines Widerspruches gegen einen Funkzähler ist der Wasserkunde dazu angehalten, jegliche Zählerstände selbst an den Zweckverband bzw. die jeweilige Abrechnungsstelle für Abwasser zu melden.

Für eventuelle Rückfragen steht der Wasserzweckverband jederzeit sehr gerne zur Verfügung (Tel. 09406/9410-0)