Vereinspauschale jetzt beantragen – Stichtag 01. März 2024

03. Januar 2024: Übungsleiterzuschüsse: Sport- und Schützenvereine können jetzt ihre Anträge stellen

Sport- und Schützenvereine aufgepasst: Die Anträge auf Gewährung der Vereinspauschale 2024 („Übungsleiterzuschüsse“) müssen bis spätestens 01. März 2024 beim Landratsamt Regensburg eingegangen sein. Verspätet abgegebene Anträge können aufgrund der gesetzlichen Ausschlussfrist nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Anträge können postalisch eingereicht werden (an Landratsamt Regensburg, Sachgebiet S12, Altmühlstraße 3, 93059 Regensburg). Die Formulare und weitere Informationen sind auf der Landkreis-Homepage abrufbar unter www.landkreis-regensburg.de, Bürgerservice – Kommunales – Kommunalaufsicht, Abgaben, Zuschüsse – Vereinspauschale des Freistaates Bayern (Übungsleiterzuschüsse) gewähren. Auch eine Online-Antragstellung ist möglich: Ab diesem Förderjahr steht, neben dem PDF-Antrag, ein zentral entwickelter Online-Antrag  zur Verfügung. Hierzu ist die Anmeldung mittels BayernID erforderlich. Die Unterlagen können auch persönlich im Landratsamt abgegeben werden; dazu ist allerdings eine Terminvereinbarung erforderlich.

Neben dem Antrag sind immer die Lizenzen der Trainer- und Übungsleiter vorzulegen (eine Ablichtung genügt). Die Abgabe einer „Erklärung zur Einreichung von Lizenzen“ ist dagegen nicht mehr nötig. Lediglich bei der Aufteilung einer Lizenz auf zwei Vereine ist die zusätzliche Abgabe des neuen Formulars „Erklärung zur Teilung von Lizenzen“ erforderlich. Die Vereine werden gebeten, alle im Verein eingesetzten Trainer- und Übungsleiterlizenzen einzureichen. Um Bearbeitungszeiten zu verkürzen, sollte in den Antragsunterlagen eine E-Mail-Adresse angegeben werden.

Für die Landkreisförderung muss kein gesonderter Antrag gestellt werden. Grundlage dieser Förderung bilden die Mitgliedermeldungen der jeweiligen Verbände und die bei der staatlichen Förderung berücksichtigten Übungsleiterlizenzen.

Für Sport- und Schützenvereine, die im Jahr 2023 einen allgemeinen Energiepreiszuschuss erhalten haben, besteht die Verpflichtung, bis zum 30.04.2024 einen Verwendungsnachweis vorzulegen.

Bei Fragen steht Frau Kronawitter, Telefon: 0941 4009-173, E-Mail: kommunalaufsicht@landratsamt-regensburg.de gerne zur Verfügung.