Lohnsteuerkarte - Änderungen, Fehler

Bei Fehlern auf der Lohnsteuerkarte:

Stellen sie fest, dass Eintragungen unrichtig sind bzw. von den tatsächlichen Verhältnissen abweichen, die zu Beginn des Kalenderjahres bestanden, dann ist für die Berichtigung grundsätzlich die Meldebehörde zuständig, die die Lohnsteuerkarte ausgestellt hat.

 

Bei Änderungen im Laufe des Kalenderjahres:

Ihre Verhältnisse ändern sich im Laufe des Kalenderjahres, für das die Lohnsteuerkarte gilt? Dann ist die Meldebehörde zuständig, in deren Bereich Sie bis zum Zeitpunkt der Antragstellung mit alleiniger Wohnung bzw. Hauptwohnsitz gemeldet sind. Das gilt auch, wenn Sie im Vorjahr erst nach der Ausstellung der Lohnsteuerkarten geheiratet haben oder ein Kind hinzugekommen ist.