Reisepass, vorläufiger Reisepass

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Persönliche Vorsprache beim Einwohnermeldeamt – ist wegen der zu leistenden Unterschrift unbedingt erforderlich, der alte Pass und ein neues Passbild (nicht älter als 6 Monate) sind vorzulegen, ebenso eine Geburts- bzw. Abstammungs- oder Heiratsurkunde, falls dem Passamt noch keine Unterlagen vorliegen

Die Ausstellungsdauer beträgt ca. 4-5 Wochen (der Ausweis wird bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt),

Beim Passbild ist darauf zu achten, dass es biometrietauglich ist – den Fotografen darauf hinweisen.

Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich.

Die Gültigkeitsdauer beträgt ab Vollendung des 24. Lebensjahres 10 Jahre und bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre.

vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,50 €
ab Vollendung des 24. Lebensjahres:  60,00 €


Ein vorläufiger Reisepass ist in der Regel 1 Jahr gültig, die Gebühr beträgt 26,00€

Zuständig für die Ausstellung einen neuen Reisepasses ist die Gemeinde, in der Sie mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldet sind.

Die Einreisebestimmungen der einzelnen Länder erhalten Sie über den Länderinformationsdienst des Auswärtigen Amtes unter  www.auswaertiges-amt.de

Neuer elektronischer Reisepass seit 01.11.2007
Zum 01.11.2007 startete die zweite Stufe des neuen elektronischen Reisepasses kurz "ePass". Seit diesem Zeitpunkt werden nur noch EU-Reisepässe mit Fingerabdruck ausgestellt.

Mit der Einführung des Fingerabdruckes im ePass werden folgende Änderungen umgesetzt:

  • Wegfall des Kindereintrags im ePass und vorläufigen Reisepass
  • Wegfall des Ordens- oder Künstlernamens in allen Ausweisdokumenten
  • Änderung der Gültigkeitsdauer von 5 auf 6 Jahre für Antragsteller unter 24 Jahren (bisher 26 Jahre) in Personalausweis und ePass
  • Antragsteller ab 24 Jahre erhalten künftig einen ePass bzw. Personalausweis mit einer Gültigkeit von 10 Jahren