3G-Regel und FFP2-Maskenpflicht im Rathaus Thalmassing und bei Sitzungen des Gemeinderats und der Ausschüsse

13. Januar 2022: Bitte beachten Sie folgende Informationen:

Aufgrund der Corona-Pandemielage unterliegt der Zugang von Besuchern zum Rathaus Thalmassing sowie zur Teilnahme von Mitgliedern und Besuchern an Gemeinderats- und Ausschuss-Sitzungen ab sofort und bis auf weiteres der 3G-Regel (Geimpft-Genesen-Getestet).

Für den Nachweis eines negativen COVID-19-Testergebnisses gilt: es muss sich um einen Antigen-Schnelltest, nicht älter als 24 Stunden, bzw. einen PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden mit der Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments (Personalausweis oder Reisepass) handeln. Ein Selbsttest ist nicht ausreichend.

Die Kontrolle erfolgt durch Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung. Der Zugang ist nur mit Vorweis eines prüfbaren Genesungs-/Impf- oder Testzertifikats möglich. Es besteht bei Sitzungen grundsätzliche FFP2-Maskenpflicht (für Zuschauer auch am Platz) unter Einhaltung der AHA-L-Regel.

Die gegenseitige Rücksichtnahme und das Einhalten der allgemeinen Verhaltensregeln sind für die Gesundheit der Beschäftigten und Besucher unbedingt notwendig.

Der Zugang ins Rathaus ist außerdem nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter 09453/9934-0 möglich.