Hundekot auf öffentlichen Wegen und Grünflächen

05. Juli 2021: Hinweis an alle Hundehalter zur Verunreinigung durch Hundekot:

Seit kurzem häufen sich wieder Beschwerden über Verunreinigungen durch Hundekot auf öffentlichen Flächen. Teilweise beschweren sich die Bürger aber auch darüber, dass Hundekot in ihren Vorgärten hinterlassen wurde. Verschmutzungen durch Hundekot bieten einen unfreundlichen Anblick und belästigen die Bevölkerung. So ist leider des Öfteren festzustellen, dass Bürgersteige, Grünanlagen und sonstige Flächen mit Hundekot verunreinigt sind. Durch diese Verunreinigungen können Krankheiten übertragen werden, sodass gesundheitliche Gefahren, zum Beispiel für spielende Kinder, nicht auszuschließen sind. Es ist eine Übertragung von Salmonellen, Hundewürmern, Hakenwürmern und Bandwürmern möglich. Diese können Ursache für verschieden Augen-, Leber-, Lungen- und Gehirnerkrankungen sein. Auch die Hundekrankheit Parvovirose kann übertragen werden.

Natürlich „muss“ der Hund auch einmal, aber Hundekot auf Bürgersteigen, Rad- und Fußwegen, Spielplätzen und Grünanlagen ist nicht nur ekelerregend, sondern auch gesundheitsschädigend. Dieses Ärgernis kann leicht durch mehr Verantwortungsbewusstsein der Hundehalterinnen und Hundehalter vermieden werden. Leidtragende sind unter anderem Spaziergänger, die in die „Häufchen“ hineintreten oder die Straßenanlieger, die den Hundekot dann entfernen müssen. Mit den Verunreinigungen im Bereich öffentlicher Anlagen wird der Gemeindearbeiter tagtäglich konfrontiert. Wir möchten betonen, dass es eine Vielzahl von Hundebesitzern gibt, welche die Hinterlassenschaften bereits jetzt ordnungsgemäß beseitigen. Leider sind es aber immer wieder die sog. „Schwarzen Schafe", die viele andere in Verruf bringen. Vielleicht können Sie durch Ihr Zutun auch den einen oder anderen Hundehalter positiv beeinflussen.

Daher der dringende Appell: Achten Sie bitte darauf, wo Ihr Hund sein „Geschäft“ erledigt. Spielplätze, Bürgersteige, öffentliche Wege, Plätze und Grünanlagen sind hierfür tabu. Sollte Ihr Hund dennoch an einer dieser Stellen sein „Geschäft“ verrichten, dann sind Sie dazu verpflichtet, den Hundekot zu beseitigen. Es ist nicht Sache der Gemeinde oder Ihrer Mitmenschen, die Hinterlassenschaft Ihres Hundes zu entfernen. Hundekot ist Abfall und gehört in die Restmülltonne. Wenn Sie beim Gassi gehen einfach einen Hundekotbeutel aus den zahlreich vorhandenen Hundekotstationen mitnehmen, um dann damit den Kot Ihres Vierbeiners einzusammeln, tragen Sie dazu bei, unser Dorf sauber zu halten. Lassen Sie Ihren Hund auch nicht unbeaufsichtigt umherlaufen, dies ist aus rechtlicher Sicht nicht zulässig. Ein Hund muss immer in sog. „Handlungs-und Sichtweite“ geführt werden.

Machen Sie bitte mit, dass unsere Gemeinde so sauber wie nur möglich bleibt. Vielen Dank!