Was ist im Garten erlaubt?

23. September 2022: Wann ist Heckenschneiden erlaubt, wie hoch darf meine Hecke sein und was kann ich tun, wenn der Nachbar Pestizide sprüht, ich aber Biogemüse anbaue. Diese Rechtsvorschriften sollten alle Gartenbesitzer kennen.

Wann darf man Hecken schneiden?
Die milder werdenden Temperaturen animieren den einen oder anderen Gartenbesitzer bereits dazu, wieder im Grünen aktiv zu werden. Aber Achtung: Hecken und Bäume dürfen seit dem 1.3. nicht mehr grundlos geschnitten werden. Seither gilt für sie eine Schonzeit, die bis Ende September andauert. Festgelegt ist diese im Bundesnaturschutzgesetz § 39 BNatSchG: "Es ist verboten, (...) Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen.“ Ein radikaler Rückschnitt einer Hecke oder das Entfernen einer Hecke ist nur in der Zeit von Oktober bis Februar erlaubt. Das gilt auch für Gebüsche und Sträucher.

Das Bundesnaturschutzgesetz regelt, dass das grundlose Schneiden von Hecken und Bäumen ab März verboten ist, da Bäume und Sträucher Lebensraum für Wildtiere und Pflanzen bieten. Der Lebensraum darf nicht zerstört werden - Ausnahmen sind besondere Gründe. Grundsätzlich verboten ist aber das "auf-den-Stock-Setzen" von Hecken, Bäumen und Sträuchern. Ein "schonender Form- und Pflegeschnitt" dagegen ist ganzjährig zugelassen. Auch kranke Gehölzer dürfen immer entfernt werden. Wenn die Verkehrssicherheit gefährdet ist, muss man ebenfalls tätig werden. Ist ein Baum nach einem Unwetter umgefallen oder droht er auf den Gehweg zu stürzen, muss das Gehölz entfernt werden.

Alle Gartenbesitzer sollten vor dem Heckenschnitt das Gehölz unbedingt auf Vogelnester kontrollieren. Entdecken Sie einen brütenden Vogel in der Hecke, müssen Sie den Heckenschnitt in jedem Fall verschieben. Tun Sie es nicht, riskieren Sie hohe Bußgelder: Solche Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetz können in Bayern mit Bußgeldern bis zu 10.000 Euro belegt werden.


Bäume an der Grundstücksgrenze
Jedes Bundesland besitzt ein eigenes so genanntes Nachbarrecht. Darin ist auch die Frage geklärt, wieviel Abstand Sie zum Nachbargrundstück einhalten müssen, wenn Sie einen neuen Baum oder Strauch in Ihren Garten pflanzen. In Bayern gilt nach AGBGB, siebter Abschnitt, Artikel 47: Bei Pflanzen, die kleiner als zwei Meter bleiben, müssen Sie mindestens 50 Zentimeter Abstand zur Grundstücksgrenze halten. Bei Gewächsen, die höher als zwei Meter werden, müssen mindestens zwei Meter zwischen Pflanze und Grundstücksgrenze liegen.

So wird der Abstand zur Grundstücksgrenze bestimmt: "Er wird gemessen: bei Bäumen von der Mitte des Stammes; bei Sträuchern und Hecken von der Mitte des am nächsten an der Grenze stehenden Triebes."

In der Regel hat der Baum, der zu nah an der Grundstücksgrenze gepflanzt worden ist, nach fünf Jahren einen Bestandschutz.

Steht ein Baum direkt auf der Grenze zwischen zwei Grundstücken, müssen sich die Nachbarn Früchte und bei einer Fällung das Holz teilen. Jeder Nachbar kann die Beseitigung des Baumes verlangen. Verzichtet ein Nachbar auf seinen Anspruch am Holz, muss derjenige, der die Fällung des Baums verlangt hat, die Kosten dafür alleine tragen. Andernfalls werden die Kosten geteilt.


Wie hoch darf eine Hecke sein?
Die 50-Zentimeter-Abstand-Regel bei kleineren Pflanzen und der Zwei-Meter-Abstand bei höheren Pflanzen gilt auch für Hecken, Sträucher, Wein- und Hopfenstöcke: Je weiter weg sie von der Grundstücksgrenze stehen, desto höher dürfen sie wachsen. Eine Hecke, die einen halben Meter von der Grundstücksgrenze entfernt wächst, darf maximal zwei Meter hoch sein, außer in den Bebauungsplänen ist hierzu etwas anderes geregelt.


Obst aus Nachbars Garten ernten
Kirschen aus Nachbars Garten? Nur, wenn sie von selbst auf Ihr Grundstück fallen, dürfen Sie sie ernten. Außer, Ihr Nachbar erlaubt es Ihnen.

Steht ein Obstbaum nah am Zaun und fällt Obst vom Nachbargrundstück in Ihren Garten, dürfen Sie es behalten (Bürgerliches Gesetzbuch, § 911). Sie dürfen aber auf gar keinen Fall nachhelfen - etwa, den Baum schütteln. Denn: Selbst wenn ein Ast in Ihr Grundstück ragt - so lange der Apfel am Baum hängt, gehört er dem Eigentümer des Baumes, Ihrem Nachbarn. Sie müssen sogar dulden, wenn der Nachbar das Obst, das sich in Ihrem "Luftraum" befindet, mit einem Obstpflücker aberntet.

Entstehen Ihnen durch große Mengen an Fallobst vom Baum des Nachbarn Beeinträchtigungen wie eine Wespenplage oder starke Fäulnisgerüche, können Sie den Baumbesitzer auffordern, das Fallobst zu beseitigen. Tut er das nicht, können Sie das Obst auf seine Kosten entfernen lassen - so ein Urteil des Amtsgerichts Backnang von 1989 (Aktenzeichen 3C35/38).


Laub vom Nachbarn
Was für Fallobst gilt, gilt auch für das Laub, die Zapfen oder Samen vom Baum Ihres Nachbarn: Fällt es auf Ihren Rasen, "gehört" es Ihnen. Der Nachbar muss sich nicht um die Beseitigung des Laubs oder der Zapfen kümmern, sondern Sie. Außer, die Beeinträchtigungen sind extrem. Das allerdings müssten Sie vor Gericht nachweisen können:

"Laub, Nadeln, Samen etc. werden von der Rechtsprechung in der Regel nicht als wesentliche Beeinträchtigung angesehen. Die Beseitigung des Laubes gehöre nach Ansicht der Gerichte zu den üblichen Gartenarbeiten."


Wenn der Nachbar Pestizide sprüht
Sie ziehen Biogemüse und Ihr Nachbar versprüht Gartenchemie? Das müssen Sie generell dulden. Außer:

"Wenn diese Pestizide oder Herbizide irgendwie auf mein Grundstück gelangen, sei es durch Regenwasser oder Wind, dann hat der BGH darin eine wesentliche Störung des Eigentums gesehen und dann habe ich aus § 906 BGB einen Unterlassungsanspruch. Wenn gesundheitliche Schäden auftreten, haftet dafür auch der Urheber."


Überhängende Äste und wuchernde Wurzeln
Ragt ein Ast vom Baum Ihres Nachbarn in Ihr Grundstück und verhindert zum Beispiel, dass Sie eine Schaukel für Ihre Kinder aufstellen können oder beschädigen Wurzeln vom Baum des Nachbarn Ihre Abflussrohre, ist das eine wesentliche Störung Ihres Eigentums. Sie können also ihren Nachbarn auffordern, den Ast oder die Wurzeln zu beseitigen und müssen ihm dafür immer erst eine angemessene Frist setzen, das selbst zu tun. Bei der Festsetzung dieser Frist müssen Sie berücksichtigen, dass man Bäume in bestimmten Zeiträumen nicht beschneiden kann. Im Sommer dürfte eine Zwei-Wochen-Frist ausreichen.

Lässt Ihr Nachbar die Frist tatenlos verstreichen, dürfen Sie den Ast selbst entfernen. Auch Wurzeln, die vom Baum des Nachbarn in Ihren Garten wachsen und eine "wesentliche Störung" Ihres Eigentums sind, dürfen Sie selbst kappen. Entstehen Ihnen dabei Kosten, können Sie diese vom Nachbarn verlangen.

Was Sie nicht tun sollten: Einen Weg ersetzen lassen, dessen Platten durch Wurzeln aus Nachbars Garten angehoben worden sind, und dem Nachbarn diese Arbeiten dann in Rechnung stellen. Und für die Eintreibung der Kosten vor Gericht ziehen - das hat eher wenig Aussichten auf Erfolg. (BGH, AZ: V ZR 99/03)


Bäume fällen - was muss ich beachten?
Wenn Sie einen älteren Baum in Ihrem Garten fällen wollen, fragen Sie am besten zuerst bei der Gemeindeverwaltung Thalmassing oder der Unteren Naturschutzbehörde nach.


Rasen mähen Uhrzeit
An Werktagen, also auch samstags, dürfen Sie von 7 bis 20 Uhr Rasen mähen - mit sehr leisen Motorrasenmähern, die das EU-Umweltzeichen tragen (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung - 32. BImSchV, seit 2002 gültig). Alle anderen Motorrasenmäher dürfen werktags von 9 bis 13 und 15 bis 17 Uhr benutzt werden. Davon ausgenommen sind Handmäher - sie dürfen auch an Sonn- und Feiertagen und in der Ruhezeit zum Einsatz kommen. An Sonn- und Feiertagen dürfen Sie nicht mähen - außer mit Muskelkraft mit einem Handmäher.

Lautere Geräte wie Rasentrimmer, Laubbläser oder Laubsammler dürfen nur werktags von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 betrieben werden. Bei Verstößen gegen die Lärmschutzverordnung können Bußgelder von bis zu 50.000 Euro verhängt werden.


Wespennest am Haus - was tun?
Wespen stehen wie Hornissen in Bayern unter Artenschutz. Nester dürfen Sie auf keinen Fall einfach selbst beseitigen. Tun Sie es doch, kann das in Bayern bis zu 5.000 Euro Bußgeld kosten. Dafür brauchen Sie eine Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde, die Sie auch berät, wie Sie am besten vorgehen.


Mit diesen Nachbarschaftskonflikten müssen Sie in Bayern zuerst zum Schlichter
Nachbarschaftskonflikte treten ganz häufig auf. Und enden nicht selten vor Gericht. Um zu verhindern, dass sich Nachbarn wegen Kleinigkeiten im Gerichtssaal bekriegen, sieht das Bayerische Schlichtungsgesetz vor, dass bei bestimmten Streitigkeiten vor einem Verfahren zuerst einmal ein neutraler Schlichter eingeschaltet werden muss. Das betrifft alle Konflikte, die sich um private Immissionen und den Grenzabstand von Pflanzen drehen. Als Streitschlichter arbeiten Notare und Rechtsanwälte, die eine Zulassung als Schlichter besitzen.

Egal, wie groß Ihr Ärger über das Laub aus Nachbars Garten ist, bedenken Sie, dass Sie wahrscheinlich noch länger mit Ihrem Nachbarn zusammenleben werden. Suchen Sie am besten gemeinsam nach einer Lösung. So mancher Konflikt lässt sich vermeiden mit der richtigen Kommunikation.